Am 13. August berichtete die Frankfurter Rundschau von der neuen Regelung in der Rahmenordnung der Goethe-Universität, wonach Studierende im Krankheitsfall nun auch Krankheitssymptome sowie die Art der Leistungsminderung angeben müssen, um von Prüfungen befreit zu werden. Dies löste heftige Kritik aus. Im Senat, dem höchsten Entscheidungsgremium der Universität, stimmte eine Mehrheit für den studentischen Änderungsantrag, der diesen Passus aus der Rahmenordnung streichen wollte. Der Universitätspräsident legte allerdings gegen diese demokratische Entscheidung sein Veto ein.
Nun ist auch der Fachbereich 03 aufgefordert, diese Regelung in die neuen Prüfungsordnungen der politikwissenschaftlichen Studiengänge aufzunehmen, damit diese zum 1. Oktober in Kraft treten können. Da derzeit Semesterferien sind, soll der Fachbereichsrat (FBR) in einem Umlaufverfahren per Mail darüber abstimmen. Hier die Stellungnahme der studentischen Vertreter*innen im FBR:
Sehr geehrte Frau Prof. Roßteuscher,
Sehr geehrter Herr Dr. Kreß,
Sehr geehrte Dekanats-Angehörige,
Sehr geehrte Mitglieder*innen des FBR,
Hiermit nehmen wir, die studentischen Vertreter*innen im FBR Susanne Schlee/ Philipp Wilhelm Kranemann, Janina Hirth/ Sofia Ganter sowie Tim Dreyer/ Julius Brandt, Stellung zu den Änderungen der Studienordnungen der politikwissenschaftlichen Studiengängen im Umlaufverfahren.
Wir lehnen die Auflagen der universitätsinternen Akkreditierungskommission entschieden ab. Dies gilt insbesondere für die Änderungen des §19 „Versäumnis und Rücktritt“ aller politikwissenschaftlichen Studienordnungen.
Da wir eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Paragraphen als wichtig erachten, kommt diese Mail allen Mitglieder*innen des FBR zu.
Im geänderten §19, Ab. 2 heißt es nun: „Das ärztliche Attest ist unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, beim Prüfungsausschuss vorzulegen; es muss Zeitpunkt und Dauer der Erkrankung sowie die gesundheitliche Beeinträchtigung (Krankheitssymptome/Art der Leistungsminderung) bescheinigen“
Wir betrachten eine Angabe von Krankheitssymptomen als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Ein Krankheitsverlauf stellt in erster Linie immer ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient*in und behandelnde Ärzt*in dar und sollte diese Privatheit nur auf ausdrücklichen Wunsch der Patient*in verlassen.
Zudem stellt diese neue Regelung die Studierenden unter den Generalverdacht, ärztliche Atteste zu missbrauchen. Im selben Maße gerät auch die behandelnde Ärzt*in in den Verdacht, leichtfertig Atteste auszustellen. Die fachliche Entscheidung der Ärzt*in, dass ihre Patient*in nicht prüfungsfähig ist, genügt nicht mehr, stattdessen entscheidet im Zweifelsfall das Prüfungsamt eigenmächtig ob die angegebenen Krankheitssymptome die Prüfungsfähigkeit beeinflussen oder nicht.
Dieser enorme Rechtfertigungsdruck der Studierenden hat, unseres Erachtens nach, eine starke einschüchternde Wirkung, welche dafür sorgt, dass kranke Studierende im Zweifel doch lieber zur Prüfung kommen, obwohl sie eindeutig nicht in der Verfassung sind, an ihnen unbeschwert teilzunehmen.
Der Senat der Goethe-Universität befasste sich in seiner letzten Sitzung mit diesem Punkt. Eine Mehrheit im Senat stimme für den studentischen Antrag, den kritischen Punkt aus der Rahmenordnung zu streichen und durch die Angabe für welche Art der Prüfung die Prüfungsunfähigkeit besteht, zu ersetzten. Der Präsident legte gegen diese Entscheidung sein Veto ein (siehe Artikel der Frankfurter Rundschau vom 13. August: http://www.fr-online.de/campus/goethe-universitaet-der-student-als-glaeserner-patient,4491992,28109762.html).
Wir betrachten diese Auflage aus der Rahmenordnung nun nicht mehr als ausreichend demokratisch legitimiert, da es eine eindeutige Mehrheit des höchsten Entscheidungsgremiums der Universität gegen diesen enormen Eingriff in die studentische Privatsphäre gibt. Eine Entscheidung gegen diese Auflage wäre ein starkes Signal des Fachbereichs gegen die autoritäre „Basta“-Politik des amtierenden Präsidiums. Ebenfalls hätte eine solche Entscheidung Symbolwirkung auf das neue Präsidium, insbesondere die neue Präsidentin. Dies würde zeigen, dass der Fachbereich 03 nicht tatenlos zu sieht, wenn Entscheidungen an einer demokratischen Mehrheit bzw. den Interessen der Universitätsangehörigen vorbei getroffen werden.
Wir hoffen, dass sich die übrigen Mitglieder*innen des FBR unserer Einschätzung anschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schlee, Philipp Wilhelm Kranemann, Janina Hirth, Sofia Ganter, Tim Dreyer, Julius Brandt