QSL-Kommission beschließt, rechtliche Schritte gegen das Dekanat einzuleiten

Unten unsere heutige PM zu den gestrigen Geschehnissen – es ist mehr als angemessen, dass einstimmig (!) rechtliche Schritte gegen das Dekanat beschlossen wurden, da das Dekanat massive Verfahrensfehler in der QSL-Sache begangen hat. Angeblich unwissend. Schade, dass es so schwer ist, die QSL-Satzung zu lesen und zu beachten und dass wir extra ein Rechtsgutachten brauchen, damit sie verstehen, was sie falsch gemacht haben!

Inhaltlich ist das Dekanat leider nach wie vor gegen den gestern wieder mit großer Mehrheit bestätigten Kommissionsbeschluss zur Verwendung der QSL-Mittel 2015 – unsere Mittel für unsere Autonomen Tutorien und die Ersti-Fahrt können somit vermutlich erst im nächsten FBR verausgabt werden. So viel zur oft betonten Verantwortlichkeit des Dekanats für die baldige Besetzung von Tutor*innen-Stellen. Danke auch!

PM:

„Die Kommission zur Vergabe der Studiengebührenersatzmittel (QSL-Mittel) des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Goethe Universität hat heute erneut einen QSL-Haushalt mit großer Mehrheit verabschiedet. Dennoch hat das Dekanat angekündigt, abermals die Umsetzung zu verweigern und die Entscheidung in den nächsten Fachbereichsrat zu tragen. Dies zieht fatale Konsequenzen nach sich. So können beispielsweise Tutor*innenstellen nicht besetzt werden.
Ein Rechtsgutachten, welches von studentischen Mitgliedern der QSL-Kommission in Auftrag gegeben wurde, legt nahe, dass bei der Verabschiedung des QSL-Haushaltes für das Jahr 2015 massive Verfahrensfehler durch das Dekanat begangen wurden. Hierbei ist das Beratungsrecht der QSL-Kommission, in der nach Willen des Gesetzgebers den Studierenden besonderes Mitspracherecht zugesprochen wird, verletzt worden. Das Dekanat hat den Fachbereichsrat zu früh in das Verfahren eingebunden. Aufgrund dieser Rechtsverletzung hat die QSL-Kommission dem Antrag der Studierenden zugestimmt, das Verfahren bei der Rechtsabteilung der Universität überprüfen zu lassen. Wenn dies nicht umgesetzt wird, wird die Kommission laut ihres einstimmigen Beschlusses vor das Verwaltungsgericht ziehen.“

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