Liebe BA-Studis am FB03,

wir wissen, dass bei euch Unklarheit bezüglich der elektronischen Prüfungsanmeldung besteht. Daher wollen wir an dieser Stelle versuchen ein wenig Klarheit zu schaffen. Dies können wir leider erst jetzt, da uns selbst bis vor Kurzem die genaue Lage unklar war.
Lange wurde uns wiederholt erklärt, dass sich faktisch nichts ändere. So richtig das ist, so falsch ist es. Die Durchsetzung der Studienordnungen (Bitte entschuldigt, dass wir aufgrund des Aufwandes je nur die aktuellste Version behandeln können, in älteren Studienordnungen sollten sich jedoch ähnliche Paragraphen finden lassen), die mit der Einführung der elektronischen Prüfungsanmeldung einhergeht, ändert nämlich den Status Quo und schadet damit Freiheiten, die sich momentan noch in der Praxis finden lassen, rettet euch aber immerhin davor, dass ihr Prüfungen nicht antreten könnt, zu denen ihr vergessen habt euch vorher elektronisch anzumelden.

Grund dafür ist §19 Abs.2 der Studienordnung BA Soziologie 2009 (sowohl Hauptfach, als auch Nebenfach), bzw. in der Studienordnung BA Politik 2014 je §18 Abs.2, der heißt nämlich: „Die Meldung zu jeder Modulprüfung erfolgt durch Antritt zur Prüfung bzw. durch Entgegennahme des Prüfungsthemas.“ (Links zu den jeweiligen Studienordnungen findet ihr am Ende des Artikels). „Übersetzt“ bedeutet das also, dass ihr zu jeder Prüfung antreten könnt, indem ihr zur Klausur erscheint oder euch für schriftliche Leistungen ein Thema ausgeben lasst. Dabei ist es egal, ob ihr euch vorher elektronisch angemeldet habt oder nicht (so wurde es uns auch mehrfach in Gremien mitgeteilt). Und dies würden wir euch auch empfehlen! Weiterhin bedeutet dies unserer Einschätzung nach auch, dass ihr für Prüfungen, zu denen ihr euch zwar el. angemeldet habt, aber nicht zur Klausur gegangen seid oder bisher kein Thema erhalten habt keinen Fehlversuch bekommt.
Die unangenehmere Seite betrifft die variablen Abgabefristen für schriftliche Leistungen die bisher teilweise möglich waren und durchgeführt wurden. Hier scheint die elektronische Anmeldung dafür zu sorgen, dass diese eben nicht mehr so variabel sind. Mit der Einführung der el. Prüfungsanmeldung geht nämlich auch eine Veränderung im bürokratischen Apparat einher. Diese sieht vor, dass sämtliche Prüfungsergebnisse einer Veranstaltung gesammelt beim Prüfungsamt einzureichen sind. Bisher wurde uns auf Nachfrage nur mitgeteilt, dass lediglich für längerfristige Erkrankungen eine Ausnahme gemacht werden könnte (Diese wären laut den Studienordnungen nachweispflichtig).
Während in den Politikwissenschaften (Studienordnungen 2014) bereits ein Rahmen für die Bearbeitungsdauer von Hausarbeiten verankert ist, ist dies in den Studienordnungen der Soziologie von 2009 noch nicht so eindeutig. In den Politikwissenschaften beträgt die Bearbeitungsdauer „120 Stunden und dauert in der Regel bis Semesterende an.“ (Studienordnungen Politik HF und NF; §26 Abs.3) In der Soziologie gilt hingegen in der Studienordnung von 2009: „Die Prüferin oder der Prüfer legt die Bearbeitungsdauer fest und teilt sie der oder dem Studierenden bei der Ausgabe des Themas schriftlich mit. Die Bearbeitungsdauer ist von der Prüferin oder dem Prüfer aktenkundig zu machen.“ (Studienordnungen Soziologie HF und NF, §26 Abs.3)
Vermutlich wird die Praxis in der Soziologie dieselbe sein wie in der Politik, jedoch ist sie in der Soziologie lt. Studienordnung 2009 unserer Meinung nach so nicht durchführbar, da §26 Abs. 6 bei HF und NF besagt: „Die Bewertung der Hausarbeit durch die Prüferin oder den Prüfer soll binnen sechs Wochen nach Einreichung erfolgt sein; die Beurteilung ist schriftlich zu begründen.“ Damit steht er bei lt. Studienordnung möglichen differierenden Bearbeitungsfristen (wenngleich diese dem Grundsatz der Gleichbehandlung entgegenstehen) der gesammelten Einreichung entgegen.
Der Paragraph der sechswöchigen Korrekturfrist findet sich in der Politik ebenfalls in §26 Abs.6. In der Praxis scheint dies also zu bedeuten, dass sämtliche Studierende auf die Korrektur der letzten Prüfung im selben Seminar bis zur Noteneintragung warten müssen. Über ein Verfahren für verfrühte Abgaben und dringender Noteneintragung wurde uns bisher leider nichts bekannt.

Zusammengefasst gilt demnach:

  • Ob ihr euch im Vorfeld elektronisch angemeldet habt oder nicht, ändert nichts daran, ob ihr euch prüfen lassen könnt.

  • Laut wiederholter Aussage, bspw. im Lehr- und Studienausschuss, ist die el. Prüfungsanmeldung nicht rechtlich bindend, es gilt allein was in der Studienordnung steht (s.o.).

  • Die Prüfungsfristen für Hausarbeiten in der Politik werden vermutlich rigider durchgesetzt. In der Soziologie wird voraussichtlich ähnlich verfahren werden, die Hausarbeitsfristen sind hier jedoch nicht einheitlich geregelt. Beachtet für die Soziologie auch den oben genannten Widerspruch.

Ein Teil zu Änderungen bei Teilnahmescheinen folgt. Außerdem wurde der Text nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, eine rechtlich verbindliche Aussage wird hiermit jedoch nicht getroffen.

Links zu den Studienordnungen auf den Seiten des Fachbereichs:
BA Hauptfach Politikwissenschaft 2014
BA Nebenfach Politikwissenschaft 2014
BA Hauptfach Soziologie 2009
BA Nebenfach Soziologie 2009

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