Seit dem letzten Semester gab es den Testlauf einer elektronischen Prüfungsanmeldung in den BA-Studiengänge am Fachbereich 03. Da der Test trotz Startschwierigkeiten laut Dekanat positiv verlief wird diese jetzt auf alle Studiengänge am Fachbereich ausgeweitet und verstetigt.

Diese Umstellung hat schon im letzten Semester für viel Verwirrung gesorgt. Die Informationspolitik hierzu war mehr als dürftig, sodass nicht nur Studierende Sorge hatten, ihr Studium nicht mehr zumindest in dem Maße, wie das bisher der Fall war, ihrer eigenen Lebenssituation anzupassen. Auch viele Dozierende waren der Meinung, dass sie nun bestimmte Formalia durchsetzen müssten. Da dies nicht der Fall ist, wollen wir diesem vorauseilenden Gehorsam mit dieser Information vorbeugen. Zudem sollte auch die Studienberatung dazu weitere Informationen an alle Mitglieder des FB versenden. Sollte dies nicht passieren, fühlt euch frei nachzuhaken!

Das WICHTIGSTE zuerst: die sog. Prüfungsanmeldung, ist eigentlich falsch benannt. Sie soll dazu dienen, dass das Prüfungsamt nicht mehr händisch Namen und Daten der Studierenden eintragen muss. Es geht also darum, das Scheinsystem vollends abzuschaffen und zu digitalisieren. Es ändert sich nichts an den Prüfungsordnungen, d.h. die tatsächliche Anmeldung zur Prüfung erfolgt weiterhin mit Antritt der Prüfung, also durch Teilnahme an einer Klausur und Schreiben einer Hausarbeit, etc. Die online Anmeldung im LSF ist KEINE RECHTSVERBINDLICHE Anmeldung. Man kann weiterhin an Prüfungen teilnehmen, unabhängig davon, ob man vorher online den Wunsch einer Prüfung angegeben hat oder nicht und man kann sich auch wieder online abmelden, wenn man sich angemeldet hat.

Das Online-Prozedere sieht folgendermaßen aus: Die „Prüfungsanmeldung“ im LSF soll jeweils am Ende des Semesters – diese Semester von 1. bis 28. Februar 2016 – erfolgen. Man soll hier angeben, in welchen Veranstaltungen man Leistungs- und Teilnahmescheine absolvieren will. Details findet ihr unter: http://www.rz.uni-frankfurt.de/46931779/CM_info_stud_pos.pdf Diese Infos gehen direkt ans Prüfungsamt und sollen die Scheine ersetzten.

Im Anschluss sollen die Notenlisten von Prüfungen jetzt gesammelt von Dozierenden an das Prüfungsamt weitergeben werden. Auch diese ÄNDERT NICHTS daran, dass Noten nachgereicht werden können, Dozent_innen selbst die Fristen für die Abgaben von Hausarbeiten festlegen bzw. im besten Fall im Seminar gemeinsam festgelegt werden. Auch Einzelfälle können weiterhin problemlos berücksichtigt werden! Es ist möglich eine gesammelte Liste von Noten einzureichen und trotzdem noch Noten nachzureichen. Wenn einzelne Studierende also später Prüfungen ablegen, heißt das nicht, dass der ganze Kurs auf seine Noten warten muss.

Wir hoffen, dass dies bald auch allen Dozierenden bewusst ist. Wenn nicht, weist sie auf ihre und eure Rechte hin! Bei Problemen und Fragen, wendet euch an Herrn Zittel als Studiendekan, Frau Weiter vom Dekanat, die studiengangsverantwortlichen Professor_innen oder die Studienberatung.

Für BA Studierende gilt: Es ist auch weiterhin möglich Teilnahmescheine (nicht nur einen Leistungsschein) in Seminaren zu machen. Diese sind jedoch online tatsächlich nicht vorgesehen und müssen daher händisch beantragt werden. Hier muss also einfach weiterhin ein Schein ausgefüllt werden.

Längerfristig sehen wir trotzdem die Gefahr von noch größerer Verbindlichkeit und Vereinheitlichung dieses Verwaltungsverfahrens.      → Deshalb bleibt von vorne herein kritisch, fragt nach, handelt gute Konditionen für euch und eure Kommiliton_innen aus und vertretet euer Interesse auch gegenüber den Dozierenden.

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