Anträge und „QSL-Mittel“
Anträge an die Fachschaft
Die Fachschaft unterstützt studentische Projekte und studentischen Einsatz nicht bloß ideell, sondern auch finanziell. Dies können zum Beispiel eine Teilnahme an einem studentischen Kongress oder die Fahrtkosten für eine_n Referent_in sein. Dazu bedarf es allerdings einiger Regeln:
- der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss einen klaren studentischen, fachlichen Bezug haben.
- der Antrag muss vor der geplanten Ausgabe gestellt werden.
- ebenso muss der Antrag auf einem Fachschaftstreffen erläutert werden.
- nach Genehmigung des Antrags brauchen wir zur Abrechnung Quittung und andere Belege (wie Fahrkarten, Teilnahmebestätigungen etc. im Original).
- wichtig: Ihr müsst in Vorleistung treten, die Fachschaft vergibt keine Vorschüsse. Ebenso werden wir Anträge nicht im Nachhinein absegnen.
QSL-Mittel (Mittel zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre)
Ein Jahr nachdem in Hessen Studiengebühren eingeführt wurden (WiSe 2007/08), wurden diese ausgesetzt und durch direkte Mittel des Landes Hessen ersetzt (WiSe 2008/09). Mittlerweile sind diese Mittel ausgelaufen (WiSe2020/21) und sollen durch eine Novelle des Hochschulgesetzes neu geregelt werden. Der Haushalt der QSL-Nachfolgemittel ist kleiner, aber der Teil, der direkt studentischen Projekten zur Verfügung steht, bleibt erhalten. Die ursprüngliche Zweckbindung, der Einsatz für die Student_innen der Hochschulen wurde beibehalten / sollte beibehalten werden.
Prinzipiell ist jedes Mitglied der Universität antragsberechtigt und formell muss dies über Fachschaften, oder Dekanate laufen. Es gibt verschiedene Fördertöpfe (z.B. „eLearning“, „Förderfonds Lehre“) an die spezifische Anträge gestellt werden können. Dabei können wir, oder der AStA euch behilflich sein.
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Förderfonds Lehre
Die Fachschaft entscheidet im Plenum über die Unterstützung von gestellten Anträgen.
Der Förderfonds Lehre hat den Zweck innovative Maßnahmen in Studium Lehre zu fördern. Die Fachschaft sieht sich diesem Ziel verpflichtet und bewertet Anträge in erster Linie dahin gehend.
Weitere Grundlagen unserer Entscheidungsfindung sind die Folgenden:
- der Antrag wurde auf studentische Initiative hin eingebracht
- sinnvolle Ergänzung und Erweiterung des Lehrangebots des Fachbereichs, Themen, die aus einer anderen Perspektive angeboten oder sonst am Fachbereich gar nicht angeboten werden, auch untypische und kreative Formen der Auseinandersetzung mit Themen
- Inhalte, die sich wissenschaftlich mit beispielsweise folgenden Themen beschäftigen:
- Kritik von Rassismus, Antisemitismus
- feministische Ansätze, queer theory, Geschlechterforschung
- intersektioneller Ansatz
- postkoloniale Theorien
- Nationalismuskritik
- Kritische Theorie
- Kritische politische Ökonomie
- Kritische Sozialpsychologie
- Kritische Auseinandersetzungen mit Methodik/Methodologie
- Selbstverständlich sind wir auch offen für andere Themen!